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]]>Seit dem 19.03.2024 gilt die neue Hochschuldienstaufgabenverordnung (HSDAVO) an den sächsischen Hochschulen. Die Neufassung der Verordnung war nach der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes in 2023 notwendig geworden. Die Verordnung regelt insbesondere Lehrverpflichtungen des wissenschaftlichen Personals an den Hochschulen.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) sieht gute Impulse in der neuen Verordnung, vermisst aber umfassende Änderungen.
„Seit der Corona-Pandemie ist digitale Lehre fester Bestandteil an den Hochschulen. Diese wird nun endlich auch bei den Lehrenden vollständig berücksichtigt. Aber gleichzeitig soll nun auf das Lehrdeputat auch angerechnet werden, wenn Lehrende lediglich per Chat erreichbar sind. Durch diese unzureichende Betreuung und mangelhafte Lehre verschlechtern sich einfach die Studienbedingungen. Das Interesse von Studis nach einer ordentlichen Lehre wird hier vom Wissenschaftsministerium einfach ignoriert“ erklärt Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS.
Sara Prochownik, Referentin Hochschulpolitik der KSS, äußert sich zur Lehramtsausbildung: „Auch die Schulpraktika sind teil der akademischen Ausbildung und Lehrzeit für Dozierende an den Hochschulen. Bisher werden diese aber als weniger Lehrzeit angerechnet, als Vorlesungen oder Seminare. Die Konsequenz: Lehramtsstudierende können in den Praktika nur selten besucht werden. Mehr Besuche sind für Dozierende oft nicht schaffbar. Darunter leidet die Verbindung von Theorie und Praxis.“
Abschließend fasst Ludwig Firkert, Sprecher der KSS, zusammen: „Die Lehre von Studierenden für Studierende im Rahmen von studentischen Tutorien sorgt für einfache Hilfestellungen. Nur einige Hochschulen rechnen aber hier die Vorbereitungszeit als Arbeitszeit an. Dabei ist die Vorbereitungszeit essenziell für ein gutes Tutorium. Eine gesetzliche Regelung vom Wissenschaftsministerium vermissen wir auch hier. In der gesamten Neufassung ist kein Anliegen der Studierenden aufgenommen. Die Interessen der größten Gruppe an den Hochschulen wurden einfach mal wieder ignoriert.“
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]]>Die Beschäftigungsbedingungen von Studentischen Hilfskräften sind seit Monaten Thema in der sächsischen Hochschulöffentlichkeit. Nachdem sich durch mehrere Kleine Anfragen im Sächsischen Landtag herauskristallisierte, dass rechtliche Mindeststandards dieser Beschäftigtengruppe nicht eingehalten werden, schockiert nun eine neue Information die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS). An der TU Chemnitz werden Studentische Hilfskräfte gebeten, im Zuge der Vertragsunterzeichnung ein Formular zu unterschreiben, indem sie auf Mindestvertragslaufzeiten verzichten. Die TU Chemnitz ist damit offenbar kein Einzelfall.
Dazu Charlotte Blücher, Referentin Studentische Beschäftigte der KSS:
„Der äußerst sensible Moment der Vertragsunterzeichnung wird von der TU Chemnitz schamlos dafür ausgenutzt, Mindestvertragslaufzeiten zu umgehen. Hier sind Beschäftigte besonders abhängig. Sollte der Vertrag nicht zustande kommen, fällt oft eine wichtige Säule zur Lebensfinanzierung weg. Wie wir erfahren haben, existiert in der TU Chemnitz nun ein zusätzliches Formular, das während der Vertragsunterzeichnung von den Hilfskräften ausgefüllt werden soll und die Umgehung der Mindestvertragslaufzeiten legitimiert. Ob das wirklich freiwillig unterschrieben wird oder nur, um überhaupt einen Vertrag zu bekommen, ist mehr als fragwürdig. Es ist nicht abwegig, dass das Zustandekommen des Vertrages nur durch den Rechtsverzicht der Hilfskraft möglich wird – das wäre dann Nötigung.“
Weiter führt Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS, aus:
„An Hochschulen herrscht ein rechtsfreier Raum für studentische Hilfskräfte – die gesetzlichen Mindeststandards in Bezug auf die Arbeitsbedingungen werden umgangen. Das liegt auch an den kurzen Vertragslaufzeiten. Hilfskräfte haben Angst vor Sanktionen und Nichtweiterbeschäftigung und sprechen deshalb Probleme nicht an. Der Gesetzgeber hatte hier nachgebessert und durch das neue Hochschulgesetz Mindestvertragslaufzeiten eingeführt. Diese werden jedoch großzügig umgangen, wie auch der Fall der TU Chemnitz zeigt, an der zuletzt 94,5 % aller Verträge falsch befristet wurden. Auch an der Universität Leipzig gibt es Fälle, in denen Hilfskräfte zeitgleich mit ihrem Arbeitsvertrag ‚gebeten werden‘, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Wir fordern das Sächsische Wissenschaftsministerium unverzüglich auf, solche Zustände zu unterbinden!“
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]]>Am Donnerstag wurde im Innenausschuss des Sächsischen Landtages der Gesetzesentwurf zum Sächsischen Personalvertretungsgesetz angehört. Das Gesetz regelt die Mitbestimmung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen. Bisher sind für die ca. 6.600 studentischen Beschäftigten an den sächsischen Hochschulen keine umfassenden Mitbestimmungsmöglichkeiten vorgesehen.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) kritisiert die auch daraus resultierenden schlechten Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und fordert die Abgeordneten auf, den Weg für studentische Personalräte freizumachen.
Dazu Charlotte Blücher, Referentin Studentische Beschäftigte der KSS und Sachverständige der Anhörung: „Die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten sind extrem prekär. Geschaffene arbeitsrechtliche Verbesserungen werden von den Hochschulen kaum eingehalten. In den vergangenen Monaten wurden 70 % der Verträge falsch befristet und Hilfskräfte für Tätigkeiten angestellt, die eigentlich nach Tarifvertrag bezahlt werden müssten. Unbezahlte Überstunden und Nacharbeiten von Krankheitstagen führen zu einem Gehalt unterhalb des Mindestlohns. So kann der sächsische Freistaat nicht mit seinen Beschäftigten umgehen!“
„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verhindern faktisch die Möglichkeit der eigenständigen Selbstvertretung der Hilfskräfte. Dabei ist diese besonders wichtig, da die Lage so prekär ist. Den studentischen Beschäftigten muss deshalb ermöglicht werden, die Überwachung arbeitsrechtlicher Mindeststandards selbst in die Hand nehmen zu können. Studentische Personalräte helfen die Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern.“ sagt Ludwig Firkert, Sprecher der KSS.
Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS, erklärt abschließend:
„Die Beispiele in den anderen Bundesländern zeigen, dass eine stärkere Beteiligung der Hilfskräfte an der Personalvertretung funktioniert. Die Regierungskoalition muss nun im Sinne der studentischen Beschäftigten handeln. Denn das ist eine Einigung im Sinne derer, die die Hochschulen mit am Laufen halten. Ohne diese Kontrollinstanz bleibt jede weitere gesetzliche Regelung wirkungslos und führt zum weiteren Abwandern der Hilfskräfte in die freie Wirtschaft.“
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]]>Gestern hat der Sächsische Landtag die neue Hochschulgesetznovelle und damit die Gründung einer neuen sächsischen Hochschule beschlossen. Aus der Berufsakademie Sachsen wird jetzt die Duale Hochschule Sachsen. Zugleich hat der Landtag einen neuen Rahmen für krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit beschlossen und setzte damit eine langjährige Forderung studentischer Interessenvertretungen durch.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) lobt die neuen Impulse in der sächsischen Hochschullandschaft, kritisiert aber gleichzeitig die Eingriffe in die Autonomie der Studierendenräte.
Dazu erklärt Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS: „Die Schaffung der Dualen Hochschule ist ein wichtiger Schritt. Gleichzeitig sehen wir, dass gute Bedingungen zum Lehren und Lernen nur ansatzweise gelungen sind. Es hätte deutlich mehr Änderungen gebraucht, insbesondere eine Abkehr von der Anwesenheitspflicht. Statt der Förderung selbstständiger Lernprozesse werden Studierende wie Schüler*innen behandelt. Wir begrüßen die geschaffene studifreundliche, datenarme Regelung zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit. Studierende müssen ihre Symptome jetzt nur noch in Ausnahmefällen angeben, jedoch müssen sie weiterhin oft Zusatzkosten selbst tragen.“
Das Gesetz schafft die neue Duale Hochschule Sachsen zum 01. Januar 2025. Damit einher geht eine neue Gremienstruktur und endlich die Schaffung einer rechtsfähigen Struktur für die Studierenden-schaft sowie die Anrechnung des betrieblichen und hochschulischen Engagements der Studierenden.
Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wird eine Überprüfung der Anerkennung von Hochschulgruppen durch die Studierendenräte herbeigeführt, um diese gegebenenfalls gesetzlich zu verankern. Dies betrifft vielfältige studentische Hochschulgruppen wie Chöre, Theater-AGs, Nachhaltigkeitsgruppen und parteinahe Hochschulgruppen.
„Die dadurch drohenden Eingriffe in die Autonomie der Studierendenräte sind ungerechtfertigt. Die Studierendenräte sollten in der studentischen Selbstverwaltung eigenständig darüber entscheiden können, welche Gruppen als Hochschulgruppen anerkannt werden und welche nicht.“ kritisiert Ludwig Firkert, Sprecher der KSS.
Sara Prochownik, Referentin Hochschulpolitik der KSS, fordert abschließend: „Die Hochschulleitung muss eine höhere Mindestvergütung beschließen und damit den Wunsch aus der Anhörung berücksichtigen. Andernfalls ist die ökonomische Situation von Studierenden in den betroffenen Studiengängen weiterhin gefährdet. Denn monatlich 440 Euro reichen nicht zum Leben.“
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]]>Der Wissenschaftsausschuss des Sächsischen Landtags hat heute den Gesetzesentwurf zur Dualen Hochschule besprochen und einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen verabschiedet. Im Anschluss soll das Gesetz im Landtag beraten werden. Mit dem Gesetz soll die Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule umgewandelt werden. Der Änderungsantrag ebnet Verbesserungen zur Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall und zur Zusammensetzung des Gründungssenats.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) begrüßt einige Änderungen im Gesetzgebungsprozess und kritisiert den Unwillen zu größeren Reformen im Dualen Studium in Sachsen.
Dazu erklärt Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS: „Die Koalition ändert nach der Gesetzesanhörung nur Kleinigkeiten. Für uns ist wichtig, dass es nun endlich eine klare Regelung zur Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall gibt. Die Abfrage von Symptomen an Sachsens Hochschulen hat damit endlich ein Ende. Die Symptomabfrage habe wir in den letzten Monaten immer wieder kritisiert.“
Sara Prochownik, Referentin Hochschulpolitik der KSS, kritisiert: „Offenbar traut sich die Koalition keine wirklichen Veränderungen zu. Genau jetzt wäre der Zeitpunkt für Reformen im Dualen Studium in Sachsen gewesen. Die Koalition verpasst damit auch, die Wünsche der Expert*innen aufzunehmen. Es kann nicht sein, dass die seit zehn Jahren bestehende Mindestvergütung von 440 Euro und die fehlende Qualitätssicherung im Dualen Studium weiterhin gebilligt werden. Nur allein durch den Namen wird das Studium an der neuen Hochschule nicht attraktiver.“
Diese Pressemitteilung ist auch als PDF verfügbar.
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]]>The post 12. Newsletter 2023 appeared first on KSS.
]]>nach hoffentlich erholsamen Feiertagen wünschen wir Euch einen guten und gesunden Start ins neue Jahr.
Hiermit erhaltet ihr den monatlichen Rückblick über die aktuelle Arbeit eurer Landesstudierendenvertretung in Sachsen!
Unsere Themen im Dezember:
1. Teilnahme an der Mitgliederversammlung der Landesrektor*innenkonferenz
2. Anhörung zur Weiterentwicklung der Berufsakademie zur Dualen Hochschule
3. Finanzierung der Hochschulen: Zuschussvereinbarungen ab 2025
4. Gründung eines Vereins zur Unterstützung der KSS
5. Sitzung des Landessprecher*innenrates an der TU Chemnitz
6. Ausblick
Den Newsletter könnt ihr hier abonnieren [https://www.lists.kss-sachsen.de/mailman/listinfo/newsletter].
Die KSS wird einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung der Landesrektor*innenkonferenz eingeladen. Unsere Sprecher Paul und Ludwig konnten mit den sächsischen Rektor*innen einige wichtige Themen besprechen. Dabei ging es unter anderem um Antisemitismus an der Hochschulen und dazugehörige Maßnahmen. Ebenso wurde sich über die Arbeitsbedingungen von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften ausgetauscht. Neben dem neuen Diskriminierungsschutz für Studierende wurde auch die anstehende Landtagswahl 2024 thematisiert. Außerdem wählten die Rektor*innen mit Prof. Dr. Barbknecht den bisherigen Vorsitzenden der LRK für eine dritte Amtsperidoe.
Anfang Dezember fand eine Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Sächsischen Landtag statt. Dabei konnte auch die KSS Stellung zur Umwandlung der Berufsakademien zur Dualen Hochschule beziehen. Hierbei sieht die Landesstudivertretung noch einige Verbesserungsbedarfe. Unser anwesender Sprecher Paul hat sich dabei insbesondere für eine Mindestvergütung für die dualen Studis in Höhe von 934 € statt bisher nur 440 € eingesetzt. Außerdem fordert die KSS mehr Selbstbestimmung im dualen Studium und dabei vor allem die Streichung der Anwesenheitspflicht. Zudem erwartet die Landesstudivertretung mehr Freiheiten für die Beteiligung in Betriebs- und Personalräte sowie den hochschulischen Gremien. Darüber hinaus betonte unser Sprecher nochmals die Notwendigkeit eines datenarmen Verfahrens zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit. Denn Syptome gehen unsere Hochschulen nichts an!
Aktuell befasst sich die KSS mit der Finanzierung der sächsichen Hochschulen ab 2025. Die Hochschulen werden zum größten Teil vom Freistaat Sachsen finanziert. Die Finanzierung ist dabei an Bedingungen geknüpft, wofür Zuschussvereinbarungen geschlossen werden. Diese Zuschussvereinbarungen werden zurzeit zwischen Ministerium und Hochschulen ausgehandelt. In den Vereinbarungen werden Regeln über die Anzahl der Personalstellen, die Investitionen der Hochschulen oder die Ausgaben für Hilfskräfte getroffen. Aktuell sind die Hochschulen durch neue Aufgaben, die Inflation und steigende Lohnkosten massiv unterfinanziert. Deswegen fordern wir für die nächsten Zuschussvereinbarung eine deutliche Erhöhung der finanziellen Zuschüsse in Höhe von 15 %. Denn die Landesregierung ist dafür verantwortlich, dass Kostensteigerungen nicht an den Hochschulen hängen bleiben.
Nach dem Beschluss des LSR zur Vereinsgründung vernetzen sich die Sprecher als Beauftragte für die Vereinsgründung mit den Studierendenräten. Aktuell haben die StuRä Uni Leipzig, HTWK Leipzig, HTW Dresden, HfM Dresden sowie HfBK Dresden die Gründung des Vereins und ihren Beitritt beschlossen. Weitere StuRä beabsichtigen einen Beitritt. Die Gründungsversammlung für den Verein ist für den 20.01.2024 geplant. Alle dafür notwendigen Unterlagen werden von den Sprechern der KSS bereitgestellt.
In seiner letzten Sitzung des Jahres tagte der Landessprecher*innenrat an der TU Chemnitz. Die Entsandten wurden in mehreren Tagesordnungspunkten über verschiedene Themen informiert. Dabei ging es unter anderem um die aktuelle Haushaltslage der KSS, wobei insbesondere die Auslastung der einzelnen Haushaltstöpfe besprochen wurde. In einen weiteren Punkt berichtete unserer Entsandter vom Poolvernetzungstreffen, insbesondere über die Akkreditierungsseminare. Darüber hinaus wurde der LSR über den aktuellen Stand der Vereinsgründung des KSS-nahen Vereins informiert.
Weiterhin diskutierte der LSR über die Rahmenbedingungen, Organisation und Finanzierung der KSS-Kampagne zur Landtagswahl 2024. Dabei wurden neben der Zielsetzung auch die inhaltlichen Schwerpunkte festgelegt. Zusätzlich beschloss der LSR die Ausschreibungen für alle Ämter für die nächste Amtszeit ab April 2024.
Mit Beginn des neuen Jahres sucht die KSS aktiv nach Nachfolgenden für die Amtsträger*innen. Die Ausschreibungen für die Amtszeit ab April 2024 wurden bereits veröffentlicht. Eine Vorstellung der Kandidat*innen ist für die Sitzung des LSR im Januar geplant, sodass die Wahl zur Sitzung im Februar stattfinden kann. Damit soll eine gute Amtsübergabe mit ausreichend Vorlaufzeit gewährleistet werden. Daneben wird ein weiterer Schwerpunkt die Gründung des KSS-nahen Vereins durch die Studierendenräte sein. Bis zur Gründung des Vereins mit der Gründungsversammlung werben die KSS-Sprecher bei den StuRä weiterhin um Unterstützung. Ebenso wird die Kampagne für die Landtagswahl im Januar weiter geplant. Hierfür werden Angebote für ein Corporate-Design eingeholt und die Wahlprüfsteine erarbeitet und diskutiert.
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]]>The post Fachregierungserklärung: Zustand der sächsischen Hochschulen appeared first on KSS.
]]>Heute hat Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow in der Landtagsdebatte eine Fachregierungserklärung zum Wissenschaftsland Sachsen abgegeben. Dabei ist er auf die Themen Transformation und Innovation eingegangen. Die sächsische Hochschullandschaft befindet sich gerade in einem Umbruch – die Berufsakademie wird in eine Duale Hochschule umgewandelt und die strategische Digitalisierung der Hochschulen wird nun vorangetrieben.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) zeigt sich unzufrieden und erwartet weitere Anstrengungen für die Transformation der sächsischen Hochschulen.
Ludwig Firkert, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, erklärt dazu: „Mit der Gründung der Dualen Hochschule Sachsen entsteht eine große Herausforderung für die bisherige Berufsakademie. Die versprochene Aufwertung des dualen Studiums gelingt nicht allein über den akademischen Abschluss und die Stärkung der Wirtschaft, so wie vom Wissenschaftsministerium erwartet. Viel wichtiger ist es, dass die Lehrqualität an der Hochschule steigt. Dazu gehört, dass den Studierenden endlich zugestanden wird, selbstbestimmt ihr Studium zu gestalten. Eine Anwesenheitspflicht, wie sie jetzt geplant ist, passt da nicht hinein. Auch bedarf es einer Mindestvergütung für die Studis der zukünftigen Dualen Hochschule. Aber auch an den bisherigen 14 Hochschulen gibt es Defizite in der Lehre – weshalb eine Qualitätsoffensive notwendig ist.“
„An vielen sächsischen Hochschulen ist Digitalisierung immer noch Neuland. Dort mangelt es selbst an den grundlegendsten Dingen wie Steckdosen oder einer stabilen Verbindung mit dem WLAN. Deswegen muss die Digitalstrategie des Landes zügig umgesetzt werden. Durch den bisher mangelhaften Fortschritt bei der Digitalisierung wird die digitale Teilhabe im Studium verhindert. Datenschutz, flexible Lernwege und gut ausgebildete Lehrende sind dabei genauso wichtig.“ erklärt Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS, und schließt: „Damit Digitalisierung gelingen kann, braucht es nun endlich auch zusätzliche finanzielle Anreize.“
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]]>The post 11. Newsletter 2023 appeared first on KSS.
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]]>The post Neue Duale Hochschule Sachsen: Qualität und Vergütung sichern appeared first on KSS.
]]>Am heutigen Montag hat der Wissenschaftsausschuss im Sächsischen Landtag Sachverständige zu einer weiteren Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes angehört.
Durch diesen Gesetzesentwurf soll die Berufsakademie Sachsen in die Duale Hochschule umgewandelt werden.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) machte bereits im September notwendige Veränderungen am Gesetzesentwurf deutlich und erwartet nun, dass die Anmerkungen der Sachverständigen in die Ausgestaltung des Gesetzes einfließen.
Dazu erklärt Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS und Sachverständiger bei der heutigen Anhörung: „Die heutige Anhörung hat weitere notwendige Änderungen aufgemacht. Einmütig wurde auf Anpassungen bei der Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall und von mehreren Sachverständigen auf die Vergütung von Dualstudierenden hingewiesen. Die Anhörung zeigte aber auch die Notwendigkeit, endlich weg vom Schulgedanken hin zum Hochschulgedanken zu kommen.“
Zu den weiteren Erwartungen ergänzt er: „Das Studium an der Dualen Hochschule muss attraktiv werden. Dafür braucht es neben mehr Selbstbestimmung im Studium auch ein wirksames Mittel gegen studentische Armut im Dualen Studium. Wir erwarten hier eine angemessene Mindestvergütung, die deutlich über den bisherigen monatlichen 440 Euro liegt.“
Zudem sei bisher noch nicht deutlich geworden, wie die Qualität der Ausbildung bei den Praxispartnern gesichert wird. Sara Prochownik, Referentin für Hochschulpolitik der KSS, kritisiert daher: „Die nach wie vor bestehenden Lücken in der Qualitätssicherung müssen geschlossen werden. Nur so kann der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Dual Studierenden nicht nur eine hochwertige theoretische, sondern auch eine gute praktische Ausbildung erhalten. Damit schaffen wir einen wirklichen Mehrwert für das Studium an der Dualen Hochschule.“
„Gute Lehr- und Studienbedingungen erfordern gute studentische Mitbestimmung. Deswegen müssen die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden einer Dualen Hochschule ebenso gesichert sein, wie an allen anderen Hochschulen. Der ständige Wechsel von Theorie und Praxis erschwert dabei jedoch das Engagement der Studierenden. Hierfür braucht es einen angemessenen Ausgleich bei der Arbeitszeit.“ fügt Ludwig Firkert, Sprecher der KSS, hinzu. Zusammenfassend sagt er: „Das Gesetz muss den Weg für die demokratische, studentische Mitbestimmung ebnen, auch wenn das bei der Dualen Hochschule herausfordernd ist.“
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]]>The post 29,40 Euro – günstiges Deutschlandticket für Studierende kommt appeared first on KSS.
]]>Nach Monaten von Vertagungen und Verhandlungen im Koordinierungsrat Deutschlandticket, Verkehrsministerkonferenz und Ministerpräsidentenkonferenz beschloss der Koordinierungsrat am heutigen Tag die Einführung eines bundesweiten Deutschlandtickets für Studierende im Sinne eines Semestertickets. Der Abgabepreis wurde hierfür auf vorläufig 29,40 Euro monatlich festgesetzt und ist mit einem 40 Prozent Rabatt auf das Deutschlandticket versehen.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) begrüßt den Beschluss.
Dazu erklärt Cao Son Ta, Referent Mobilität der KSS: „Nach monatelangem Warten kommt nun endlich das bundesweite Semesterticket für 29,40 Euro im Monat. Es ist wichtig, dass es nun ab dem Sommersemester 2024 günstige, bundesweite Mobilität für Studierende geben soll. Der Abgabepreis von 29,40 Euro soll für das Sommersemester 2024 gelten. Damit ist nun auch wieder eine rechtssichere Variante für die Semestertickets geschaffen. Jetzt müssen Ministerien, Hochschulen, Verkehrsverbünde, Studierendenwerke und Studierendenvertretungen zusammenkommen, um den zügigen Start zu ermöglichen.“
Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS, erwartet nun: „Heute kennen wir noch nicht den Preis für das Deutschlandticket im Herbst 2024. Da der Preis für das Studierendenticket an das Deutschlandticket gebunden ist, ist eine Preissteigerung nicht auszuschließen. Vielleicht kostet das Ticket deswegen in naher Zukunft monatlich 35 Euro oder sogar mehr. Dadurch wird das Ticketmodell für einige Studierendenschaften unattraktiv. Ein günstiges Ticket für Studierende ist ein Fortschritt. Wir brauchen aber eine langfristige Preisstabilität für 29,40 Euro.“
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