LandessprecherInnenrat
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Der LandessprecherInnenrat, kurz LSR, ist die Vertretung der KSS gemäß § 28 Satz 2 SächsHSG. Das Nähere, beispielsweise die Anzahl und Verteilung der zu wählenden Stimmen, regelt die Geschäftsordnung.
Der LSR tagt etwa einmal monatlich an den verschieden Orten der Mitglieder der KSS. Zu den Sitzungen wird eingeladen und dazu weitere Informationen bereitgestellt. Die Protokolle der Sitzungen werden nach ihrer Bestätigung auf die Website veröffentlicht.
Inhaltsverzeichnis
Stimmen[Bearbeiten]
StuRa
einzelnes Mitglied |
Stimmen |
---|---|
StuRa TU Dresden | 4 |
StuRa Uni Leipzig | 4 |
StuRa TU Chemnitz | 3 |
StuRa TU BA Freiberg | 2 |
StuRa HTWK Leipzig | 2 |
StuRa HTW Dresden | 2 |
StuRa HS Zittau/Görlitz | 2 |
StuRa WH Zwickau | 2 |
StuRa HS Mittweida | 2 |
StuRa HfBK Dresden | 1 |
StuRa HGB Leipzig | 1 |
StuRa HMT Leipzig | 1 |
StuRa HfM Dresden | 1 |
StuRa HfT Dresden | 1 |
Summe | 28 |
Sitzung[Bearbeiten]
Sitzungsleitung[Bearbeiten]
Zu jedem LandessprecherInnenrat muss es (wohl) eine Sitzungsleitung geben. Kraft ihrer Funktion gestaltet sie maßgeblich den Verlauf und gar die Kultur einer #Sitzung des LandessprecherInnenrates.
Personen, die die Funktion als Sitzungsleitung übernehmen,
- müssen
- die Geschäftsordnung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften kennen und sie im Zweifelsfall nachschlagend und klärend verwenden
- den Entwurf zur Tagesordnung in den Grundzügen
- Anzahl der Tagesordnungspunkt
- grober zeitlicher Ablaufplan
- …
- kennen
- sollten
- die Tagesordnung im Detail, also auch alle bestehenden Antragstexte mit bereits bestehenden Änderungsanträgen kennen
- können
- nicht selbst stimmberechtigt sein
.