Finanzen
Aus KSS
Inhaltsverzeichnis
Finanzvereinbarung[Bearbeiten]
- Die Finanzvereinbarung, kurz FinV, der teilnehmenden StuRä ist Grundlage für die eigenen Finanzen für die KSS.
Finanzanträge[Bearbeiten]
- bietet eine Übersicht zum Verfahren der Antragstellung
- Leitfaden für Finanzanträge
Beauftragte oder Beauftragter für Finanzen[Bearbeiten]
- Die beauftragte Person erledigt mindestens die laufenden Aufgaben für Finanzen (teilweise im Zusammenwirken anderen Personen).
Finanzhoheit[Bearbeiten]
- Die KSS ist keine eigenständige rechtsfähige Körperschaft. Jedoch sind ihre Mitglieder (Studierendenschaften der einzelnen Hochschulen) rechtsfähige Teilkörperschaften.
- Die KSS hat sich entschieden, die Konten der KSS beim StuRa der TU Dresden anzusiedeln.
Buchhaltung[Bearbeiten]
- Es wird die doppelte Buchführung (wie im StuRa der TU Dresden üblich) angewendet.
- Die Buchung wird durch die Mitarbeiterin (des StuRa der TU Dresden) Frau Klaus bewältigt.
- Zusätzlich wird in einer Tabelle (nach der Kammeralistik) vom der oder dem Beauftragten für Finanzen geführt.
- Hierbei ist zu beachten, dass diese (nach der Kammeralistik) sich von den Konten der doppelten Buchführung unterscheiden.
- Bei der Tabelle wird in 5 Konten untergliedert:
- Einnahmen
- Ausgaben für Reisen
- Ausgaben für Tagungen
- Ausgaben für Porto
- Ausgaben für Aufwandsentschädigung
Kassenprüfung[Bearbeiten]
Kassenprüfbericht[Bearbeiten]
Haushaltsjahr | Datum der Prüfung | Prüferinnen und Prüfer (Studierendenschaft) | Datum der Behandlung im LSR | |
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2008 |
Marco Unger |
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2009/2010 |
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2010/2011 |
Armin Grundig |
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2011/2012 |
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2012/2013 |
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2013/2014 |
2014-07-25 | 2014-08-13 |